Gemeinderatssitzungen und Protokolle
Gemeinderatssitzungen und Protokolle
Die Gemeinderatssitzungen sind öffentlich. Sie sind herzlich eingeladen, diese als Zuhörer zu verfolgen. Die Termine der Sitzungen werden wir in unseren Terminen auf der Homepage veröffentlichen. Die Tagesordnung wird an der Amtstafel kundgemacht.
Über die Gemeinderatssitzung ist eine Verhandlungsschrift anzufertigen. Die Bedeutung der Verhandlungsschrift liegt in der Dokumentation des Verhandlungsverlaufs – also Tatsachen festzuhalten, wie es sich in Wirklichkeit zugetragen hat und nicht ob das Gesprochene auch tatsächlich der Wahrheit entspricht.
Die Verhandlungsschrift ist binnen acht Tagen nach der Sitzung in Reinschrift zu übertragen und dem Vorsitzenden, Schriftführer und mindestens zwei Gemeinderäten, die nach Möglichkeit verschiedenen Gemeinderatsparteien angehören sollen, nach Kenntnisnahme zu unterfertigen.
Den Mitgliedern des Gemeinderates steht es frei gegen den Inhalt der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in derselben Sitzung zu beschließen ist.
Die Einsichtnahme in die genehmigte Verhandlungsschrift ist während den Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt jedermann erlaubt.
Das anfertigen von Fotokopien oder Fotoaufnahmen ist untersagt.