Wärmepreisdeckel 2024
Bis Ende des Jahres 2024 kann der Wärmepreisdeckel online oder über die Gemeinde beantragt werden.
Es sind keine Einkommensnachweise erforderlich, ausgenommen Nachweise über
- bedarfsorientierte Mindestsicherung,
- Krankengeld,
- Einkommen von ausländischen Stellen und
- Mitversicherungsdatenauszüge (sofern bei einzelnen Haushaltsangehörigen kein eigenes Einkommen vorhanden ist).
Es werden die tatsächlichen Heizkosten herangezogen. Folgende Nachweise sind als Kopie bzw. Scan einzubringen (Originalunerlagen sind nicht erforderlich):
- zuletzt ausgestellte Jahresrechnung des Energielieferanten oder
- Nachweis der Heizkosten der letzten zwölf Monate (zB Betriebskostenvorschreibung, Rechnung von VermieterIn etc.) oder
- letzte Kostenvorschreibung(en) seit Bezug des Wohnobjektes oder
- Rechnungen über Kauf bzw. Lieferung von Heizstoffen.
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