Hundeanmeldung/Hundeabgaben
Meldepflicht:
Jede Person, die einen Hund besitzt, hat dies binnen 2 Wochen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden.
Unter anderem sind folgende Daten bekanntzugeben:
- Name und Adresse des Hundehalters
- Chipnummer
- Rasse
- Wurfjahr
- Farbe
- Geschlecht
- Name
Hundeabgaben:
Laut Verordnung des Gemeinderates vom 14.12.2022 werden für das Halten von Hunden folgende Abgaben vorgeschrieben:
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:
a)* für Nutzhunde 15,90 Euro
b) 1. Hund über 8 kg 32,90 Euro
jeder weitere Hund 63,60 Euro
c)** 1. Hunde unter 8 kg 19,80 Euro
jeder weitere Hund 38,20 Euro
*Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufs oder Erwerbs gehalten werden.
** Für die Ermäßigung ist eine Bestätigung eines Veterinärmediziners oder Vergleichbares vorzulegen. Für die Ermäßigung ist bis zum vollendeten 2. Lebensjahr des Hundes eine Bestätigung vorzulegen.